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BOE-A-2026-8074 ·11. April 2026 ·Ley critical
Verwaltungsrecht

Ländliche Frauen in Asturien: 30-Tage-Frist für Bildungsstipendien oder Bußgelder bis zu 1.500 EUR

Das Gesetz 1/2026 sieht vor, dass ländliche Frauen im Fürstentum Asturien innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung Bildungsstipendien beantragen können. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von bis zu 1.500 EUR wegen Nichteinhaltung. Der Text stützt sich auf Artikel 31.2 des durch das Organische Gesetz 7/1981 vom 30. Dezember verabschiedeten Statuts sowie auf die Gesetze 2/2024 vom 30. April und 2/2011 vom 11. März.

In 2 Punkten

  1. Ländliche Frauen müssen den Stipendienantrag innerhalb von 30 Tagen einreichen (art. 31.2)
  2. Fristüberschreitung: Bußgeld von bis zu 1.500 EUR (art. 31.2)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas rurales con mujeres en sus estructuras de dirección o trabajo

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos que desarrollan actividades rurales en Asturias

Gilt für dieses Profil

  • Mujeres que ejercen actividades rurales en el Principado de Asturias

art. 31.2 del Estatuto aprobado por Ley Orgánica 7/1981

Wie es Betroffene betrifft

Für ländliche Frauen in Asturien eröffnet sich ein direkter Zugang zu Bildungsstipendien mit einer verbindlichen Antragsfrist von 30 Tagen (Art. 31.2). Bei Versäumnis müssen Bußgelder von bis zu 1.500 EUR getragen werden (Art. 31.2). Die öffentlichen Verwaltungen des Fürstentums müssen ihre Bildungsregister aktualisieren und die Einhaltung kontrollieren. Das System gilt ausschließlich für in ländlichen Gebieten des Fürstentums ansässige Frauen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Incorporar medidas de igualdad de oportunidades en sus actividades rurales art. 31.2 del Estatuto aprobado por Ley Orgánica 7/1981

Zeitlinie

2026-04-11pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-19vigorInkrafttreten (fecha_vigencia (indice oficial del BOE))
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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