Die Resolution vom 26. März 2026 veröffentlicht die endgültigen Lohnkostentabellen des VII. Tarifvertrags von Síntax Logística, SA für das Jahr 2025. Diese Tabellen finden im Straßenverkehrssektor gemäß Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie des Königlichen Erlasses 713/2010 Anwendung. Die betroffenen Unternehmen müssen die Löhne gemäß den neuen Tabellen innerhalb von drei Monaten ab Veröffentlichung der Niederschrift anpassen (Art. 90.2 und 3).
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 90.2 y 3
Für Unternehmen des Straßenverkehrssektors werden neue Lohnkostentabellen festgelegt, die innerhalb einer Frist von drei Monaten anzuwenden sind (Art. 90.2 und 3). Die Lohnanpassung kann sich direkt auf Arbeitnehmer auswirken, die unter Tarifbedingungen beschäftigt sind. Unternehmen, die die Löhne nicht aktualisieren, könnten gegen den im Tarifvertrag verankerten Anspruch auf eine gerechte Vergütung verstoßen. Die Anwendungsfrist beträgt 3 Monate ab Veröffentlichung der Niederschrift (Art. 90.2 und 3).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Aplicar las tablas salariales del VII Convenio colectivo de Síntax Logística, SA para el año 2025 | art. 90.2 y 3 | 3 meses desde la publicación del acta |
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