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BOE-A-2026-7966 ·9. April 2026 ·Ley Orgánica critical
Wirtschaftsstrafrecht

Verurteilte wegen Eigentumsdelikten: 5 Jahre Haft bei Rückfall, 5-Jahres-Frist ab Erstverurteilung

Das Organische Gesetz 1/2026 ändert das Regime der Rückfalltäterschaft bei Eigentumsdelikten. Die Strafe wird auf fünf Jahre Haft erhöht für Personen, die solche Delikte innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab ihrer ersten Verurteilung begehen (Art. 22, 234.2, 235.1, 248, 250.1, 255, 568). Dies gilt für Delikte wie Raub, Diebstahl und Sachbeschädigung. Die Norm ändert zudem Artikel der Strafprozessordnung (Art. 13, 105, 544 bis).

In 3 Punkten

  1. 5 Jahre Haft bei Rückfalltäterschaft bei Eigentumsdelikten (art. 22)
  2. 5-jähriger Bewertungszeitraum ab der ersten Verurteilung (art. 234.2)
  3. Anwendung auf Delikte wie Raub, Diebstahl und Sachbeschädigung (art. 255)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Gilt für dieses Profil

  • Tiene una condena anterior por delito contra la propiedad
  • El segundo delito se comete dentro de los 5 años

art. 22

Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.

Gilt für dieses Profil

  • Tiene una condena anterior por delito contra la propiedad
  • El segundo delito se comete dentro de los 5 años

art. 22

Wie es Betroffene betrifft

Verurteilte wegen Raub, Diebstahl oder Sachbeschädigung, die in den letzten fünf Jahren eine Vorstrafe hatten, müssen mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Haft rechnen. Richter müssen den Zeitraum von fünf Jahren ab der ersten Verurteilung prüfen, um Rückfalltäterschaft festzustellen (Art. 22, 234.2, 235.1, 248, 250.1, 255, 568). Die Strafbehörden müssen ihre Register aktualisieren, um die neue Bewertungsfrist einzuhalten. Das Strafverfahrenssystem ist bei der Anwendung der Strafe wegen Rückfalltäterschaft betroffen (Art. 13, 105, 544 bis).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Evaluar si el segundo delito se comete dentro de los 5 años desde la primera condena art. 22
Actualizar registros de condenas para cumplir con el periodo de 5 años art. 234.2

Zeitlinie

2026-04-09pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-09vigorInkrafttreten (titulo)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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