Das Gesetz 3/2026 ändert den durch das Legislativdekret 2/2003 verabschiedeten konsolidierten Text des katalanischen Kommunalgesetzes durch die Hinzufügung der Zusatzbestimmung 5. Diese Änderung stützt sich auf die Artikel 11, 65 und 67 des durch das Organische Gesetz 6/2006 verabschiedeten Statuts von Katalonien. Die Änderung betrifft das in der Gemeinde Arán geltende Rechtsregime, ohne konkrete Änderungen an Rechten oder Pflichten zu spezifizieren.
Gilt für dieses Profil
Kontaktieren Sie das Team für Ihre individuelle Situation.
Gilt für dieses Profil
Kontaktieren Sie das Team für Ihre individuelle Situation.
Gilt für dieses Profil
Kontaktieren Sie das Team für Ihre individuelle Situation.
Gilt für dieses Profil
Kontaktieren Sie das Team für Ihre individuelle Situation.
Gilt für dieses Profil
Kontaktieren Sie das Team für Ihre individuelle Situation.
Gilt für dieses Profil
Kontaktieren Sie das Team für Ihre individuelle Situation.
Das Rechtsregime der Gemeinde Arán wird durch die Aufnahme einer neuen Zusatzbestimmung in den konsolidierten Text von 2003 geändert. Die Kommunalverwaltungen müssen deren Anwendung in Arán gemäß der neuen Bestimmung prüfen. Es werden keine Änderungen der Rechte oder Pflichten von Privatpersonen oder Unternehmen spezifiziert. Die Wirkung ist verfahrensrechtlicher und normativer Natur im kommunalen Bereich.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
Das Verwaltungsrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.