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BOE-A-2026-7636 ·4. April 2026 ·Ley Hohe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Arán: Hinzufügung der Zusatzbestimmung 5 zum konsolidierten Text von 2003 auf Grundlage der Art. 11, 65 und 67 des Statuts von 2006

Das Gesetz 3/2026 ändert den durch das Legislativdekret 2/2003 verabschiedeten konsolidierten Text des katalanischen Kommunalgesetzes durch die Hinzufügung der Zusatzbestimmung 5. Diese Änderung stützt sich auf die Artikel 11, 65 und 67 des durch das Organische Gesetz 6/2006 verabschiedeten Statuts von Katalonien. Die Änderung betrifft das in der Gemeinde Arán geltende Rechtsregime, ohne konkrete Änderungen an Rechten oder Pflichten zu spezifizieren.

In 2 Punkten

  1. Hinzufügung der Zusatzbestimmung 5 zum konsolidierten Text von 2003 (disposición adicional 5)
  2. Begründung auf Grundlage der Art. 11, 65 und 67 des Statuts von 2006 (arts. 11, 65 y 67 del Estatuto aprobado por Ley Orgánica 6/2006)

Wen betrifft es

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Wie es Betroffene betrifft

Das Rechtsregime der Gemeinde Arán wird durch die Aufnahme einer neuen Zusatzbestimmung in den konsolidierten Text von 2003 geändert. Die Kommunalverwaltungen müssen deren Anwendung in Arán gemäß der neuen Bestimmung prüfen. Es werden keine Änderungen der Rechte oder Pflichten von Privatpersonen oder Unternehmen spezifiziert. Die Wirkung ist verfahrensrechtlicher und normativer Natur im kommunalen Bereich.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-04-04pubVeröffentlichung im BOE
2026-03-13vigorInkrafttreten (DOGC núm. 9624, de 13 de marzo de 2026)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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