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BOE-A-2026-7529 ·2. April 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Optik- und Optometrie-Beschäftigte: VII. Tarifvertrag der General Óptica, SA gilt ab 1. Januar 2025

Der VII. Tarifvertrag der General Óptica, SA wurde durch Beschluss vom 23. März 2026 registriert und veröffentlicht. Er findet auf Beschäftigte in Optik- und Optometrie-Fachgeschäften ab dem 1. Januar 2025 Anwendung und ist bis zum 31. Dezember 2028 befristet (Art. 90.2 und 3 RDL 2/2015). Durch Beschluss vom 27.04.2026 wurden Fehler im zuvor veröffentlichten Tarifvertrag (Beschluss vom 20.01.2023) korrigiert.

In 3 Punkten

  1. Anwendung ab dem 1. Januar 2025 (art. 90.2 y 3 RDL 2/2015)
  2. Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2028 (art. 90.2 y 3 RDL 2/2015)
  3. Fehlerkorrektur im Tarifvertrag von 2023 (res. 27/04/2026)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Establecimientos de óptica y optometría
  • Trabajadores en servicios de visión

art. 90.2 y 3 RDL 2/2015

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 90.2 y 3 RDL 2/2015

Wie es Betroffene betrifft

Beschäftigte im Bereich Optik und Optometrie unterliegen ab dem 1. Januar 2025 den Bedingungen des neuen Tarifvertrags. Unternehmen müssen ihre Arbeitsverträge und Personalrichtlinien an die neuen Konditionen anpassen. Der Tarifvertrag kann bis 2028 verlängert werden. Es ergeben sich keine Änderungen hinsichtlich des Anwendungszeitraums für die Arbeitnehmer.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-04-02pubVeröffentlichung im BOE
2025-01-01vigorInkrafttreten (art. 90.2 y 3 del texto refundido aprobado por Real Decreto Legislativo 2/2015, de 23 de octubre)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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