Der VII. Tarifvertrag der General Óptica, SA wurde durch Beschluss vom 23. März 2026 registriert und veröffentlicht. Er findet auf Beschäftigte in Optik- und Optometrie-Fachgeschäften ab dem 1. Januar 2025 Anwendung und ist bis zum 31. Dezember 2028 befristet (Art. 90.2 und 3 RDL 2/2015). Durch Beschluss vom 27.04.2026 wurden Fehler im zuvor veröffentlichten Tarifvertrag (Beschluss vom 20.01.2023) korrigiert.
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3 RDL 2/2015
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 90.2 y 3 RDL 2/2015
Beschäftigte im Bereich Optik und Optometrie unterliegen ab dem 1. Januar 2025 den Bedingungen des neuen Tarifvertrags. Unternehmen müssen ihre Arbeitsverträge und Personalrichtlinien an die neuen Konditionen anpassen. Der Tarifvertrag kann bis 2028 verlängert werden. Es ergeben sich keine Änderungen hinsichtlich des Anwendungszeitraums für die Arbeitnehmer.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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