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Die Resolution vom 23. März 2026 veröffentlicht die Gehaltstabellen des III. Tarifvertrags der ASV-Servicios Funerarios Gruppe für das Jahr 2026 gemäß Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie des Königlichen Erlasses 713/2010. Dieses Dokument legt die im Bestattungssektor anzuwendenden Vergütungen fest und ersetzt die zuvor im Mai 2025 veröffentlichten Tabellen (Art. 90.2 und 3).
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3
Für die Unternehmen der ASV-Servicios Funerarios Gruppe ist die Anwendung der neuen Gehaltstabellen für 2026 mit sofortiger Wirkung für Einstellungen und Zahlungen verpflichtend. Die Beschäftigten im Sektor erhalten Gehaltsanpassungen gemäß den neuen Tabellen. Die zuständigen öffentlichen Verwaltungen müssen ihre Gehaltsregister aktualisieren (Art. 90.2 und 3).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Aplicar las tablas salariales del III Convenio Colectivo para 2026 | art. 90.2 y 3 |
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