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BOE-A-2026-7415 ·1. April 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Héctor Augusto González Pérez: Vier Jahre Immunität gegen vorsätzliche Straftaten nach Begnadigung

Durch den Königlichen Erlass 295/2026 wird Héctor Augusto González Pérez wegen Nötigung und Behinderung der Justiz begnadigt. Die Freiheitsstrafe wird unter der Auflage ausgesetzt, ab der Veröffentlichung des Erlasses vier Jahre lang keine vorsätzlichen Straftaten zu begehen (Art. 1). Die Begnadigung erfolgt nach Beratung des Ministerrats am 31. März 2026 (Art. 2).

In 2 Punkten

  1. Begnadigung von Héctor Augusto González Pérez wegen Nötigung und Behinderung der Justiz (art. 1)
  2. Auflage, ab der Veröffentlichung 4 Jahre lang keine vorsätzlichen Straftaten zu begehen (art. 1)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Die Begnadigung betrifft ausschließlich die verurteilte Person Héctor Augusto González Pérez. Sie hat keine Auswirkungen auf Unternehmen, Arbeitnehmer, Verwaltungen oder Wirtschaftssektoren. Der Begnadigte wird unter der Auflage, vier Jahre lang keine vorsätzlichen Straftaten zu begehen, aus der Haft entlassen (Art. 1).

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-04-01pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-01vigorInkrafttreten (art. 2)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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