Durch den Königlichen Erlass 295/2026 wird Héctor Augusto González Pérez wegen Nötigung und Behinderung der Justiz begnadigt. Die Freiheitsstrafe wird unter der Auflage ausgesetzt, ab der Veröffentlichung des Erlasses vier Jahre lang keine vorsätzlichen Straftaten zu begehen (Art. 1). Die Begnadigung erfolgt nach Beratung des Ministerrats am 31. März 2026 (Art. 2).
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Die Begnadigung betrifft ausschließlich die verurteilte Person Héctor Augusto González Pérez. Sie hat keine Auswirkungen auf Unternehmen, Arbeitnehmer, Verwaltungen oder Wirtschaftssektoren. Der Begnadigte wird unter der Auflage, vier Jahre lang keine vorsätzlichen Straftaten zu begehen, aus der Haft entlassen (Art. 1).
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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