Durch das Königliche Erlass 290/2026 wird Rosa Blanca Carrio Chao ein Begnadigungserlass wegen Nötigung und Behinderung der Justiz gewährt. Die Freiheitsstrafe wird unter der Auflage ausgesetzt, innerhalb von vier Jahren ab Veröffentlichung des Erlasses keine vorsätzlichen Straftaten zu begehen (Art. 1). Die Begnadigung berührt keine sonstigen Sanktionen wie Geldstrafen oder besondere Berufsverbote.
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Die Begnadigung betrifft ausschließlich die verurteilte Person Rosa Blanca Carrio Chao. Sie hat keine Auswirkungen auf Unternehmen, Arbeitnehmer, Verwaltungen oder Wirtschaftssektoren. Die Vierjahresfrist ab Veröffentlichung des Erlasses ist entscheidend für die Bedingung der Nichtrückfälligkeit (Art. 1).
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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