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BOE-A-2026-7280 ·30. März 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

T-Systems Itc Iberia, SAU: Drei Monate Frist zur Anpassung der Gehaltstabellen gemäß neuem Mindestlohn

Die vorliegende Resolution aktualisiert die Gehaltstabellen des Tarifvertrags von T-Systems Itc Iberia, SAU an den gesetzlichen Mindestlohn für das Jahr 2026. Diese Änderung ergibt sich aus der Vereinbarung in der Paritätischen Kommission und wird gemäß Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015 geregelt. Die Unternehmen müssen ihre Gehaltstabellen innerhalb der im Text festgelegten Frist anpassen.

In 2 Punkten

  1. Aktualisierung der Gehaltstabellen für 2026 gemäß dem gesetzlichen Mindestlohn (art. 90.2 y 3 RDL 2/2015)
  2. Verpflichtende Anpassung im Tarifvertrag von T-Systems Itc Iberia, SAU (art. 90.2 y 3 RDL 2/2015)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector de telecomunicaciones
  • Convenios colectivos aplicables a T-Systems Itc Iberia, SAU

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos que formen parte del convenio colectivo de T-Systems Itc Iberia, SAU

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector de telecomunicaciones con convenio colectivo vigente

Wie es Betroffene betrifft

Die Unternehmen von T-Systems Itc Iberia, SAU müssen ihre Gehaltstabellen für 2026 gemäß dem neuen Mindestlohn (Art. 90.2 und 3 RDL 2/2015) aktualisieren. Die Anpassung wirkt sich direkt auf die Vergütung der im Tarifvertrag eingestuften Arbeitnehmer aus. Es gibt keine Änderungen des Mindestlohns für andere Sektoren oder der beruflichen Einstufung außerhalb dieses Tarifvertrags.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar tablas salariales según el nuevo Salario Mínimo Interprofesional para 2026 art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Zeitlinie

2026-03-30pubVeröffentlichung im BOE
2026-03-30vigorInkrafttreten (Resolución de 18 de marzo de 2026)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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