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Die vorliegende Resolution aktualisiert die Gehaltstabellen des Tarifvertrags von T-Systems Itc Iberia, SAU an den gesetzlichen Mindestlohn für das Jahr 2026. Diese Änderung ergibt sich aus der Vereinbarung in der Paritätischen Kommission und wird gemäß Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015 geregelt. Die Unternehmen müssen ihre Gehaltstabellen innerhalb der im Text festgelegten Frist anpassen.
Die Unternehmen von T-Systems Itc Iberia, SAU müssen ihre Gehaltstabellen für 2026 gemäß dem neuen Mindestlohn (Art. 90.2 und 3 RDL 2/2015) aktualisieren. Die Anpassung wirkt sich direkt auf die Vergütung der im Tarifvertrag eingestuften Arbeitnehmer aus. Es gibt keine Änderungen des Mindestlohns für andere Sektoren oder der beruflichen Einstufung außerhalb dieses Tarifvertrags.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar tablas salariales del convenio colectivo para 2026 | art. 90.2 y 3 RDL 2/2015 | 3 meses desde entrada en vigor |
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