Die Verordnung JUI/292/2026 ändert die Verordnung DSA/1028/2021 durch die Aufhebung ihrer einzigen Zusatzbestimmung gemäß der Verordnung (EU) 2021/888 und dem Gesetz 38/2003. Ein spezifischer Kontrollmechanismus für die Einreichung von Anträgen auf Freiwilligensubventionen wird abgeschafft. Die Änderung betrifft Unternehmen, die Fördermittel im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps erhalten (Art. 2).
Gilt für dieses Profil
art. 2
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 2
Unternehmen, die Subventionen für Freiwilligenarbeit erhalten, müssen ihre Verwaltungsverfahren an das neue Regime anpassen, da eine spezifische Einreichungskontrolle entfällt (Art. 2). Die Anpassungsfrist beträgt 30 Tage ab Inkrafttreten. Für die Verwaltungen ergeben sich keine Änderungen in der Antragsbearbeitung, jedoch müssen die Register überprüft werden, um die Übereinstimmung mit der neuen Rechtslage zu gewährleisten. Das Risiko fehlerhafter Antragstellungen verringert sich durch den Wegfall der zusätzlichen Kontrolle.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar procedimiento administrativo de solicitud de subvención | art. 2 | 30 días desde entrada en vigor |
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