Das Gesetz 2/2026 ändert die zusätzliche Bestimmung 5 des Gesetzes 5/2025 und erweitert den Umfang der Steuerübertragung in Galicien. Es wird festgelegt, dass die Einkommensteuer (IRPF) ab dem 1. Januar 2025 betroffen ist, wobei für Steuerpflichtige mit einem Einkommen von über 50.000 EUR eine Anpassungspflicht besteht (Art. 2.1). Die Anpassungsfrist beträgt drei Monate ab Inkrafttreten (Art. 4).
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dispos. ad. 5 de Ley 5/2025
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
dispos. ad. 5 de Ley 5/2025
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dispos. ad. 5 de Ley 5/2025
Steuerpflichtige mit einem Einkommen über 50.000 EUR müssen ihre Einkommensteuererklärung innerhalb von drei Monaten anpassen, andernfalls drohen bei Nichteinhaltung Bußgelder von bis zu 1.500 EUR (Art. 4). Die Finanzbehörden können die Vorlage von Einkommensnachweisen verlangen. Betroffene Privatpersonen und KMU in Galicien müssen ihre Steuererklärungen und Unterlagen überprüfen (Art. 2.1).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Ajustar declaración de IRPF para rentas superiores a 50.000 EUR | art. 4 | 3 meses desde entrada en vigor |
| Presentar justificantes de ingresos si se requiere | art. 4 |
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