Zum Inhalt springen
BOE-A-2026-6951 ·25. März 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Der Rat der Generalitat Valenciana muss die Gesetzesänderung von Art. 32 Abs. 3 des Gesetzes 21/2018 innerhalb von 6 Monaten vorantreiben

Die bilaterale Vereinbarung legt fest, dass der Rat der Generalitat Valenciana die Gesetzesänderung von Artikel 32 Absatz 3 des Gesetzes 21/2018 vom 16. Oktober über Gemeindeverbände im Hinblick auf Artikel 64 des Gesetzes 5/2025 vorantreiben muss. Die Verpflichtung dient der Beilegung von Kompetenzstreitigkeiten und bezieht sich ausschließlich auf diese Bestimmung (Art. 64 des Gesetzes 5/2025).

In 2 Punkten

  1. Der Rat muss die Gesetzesänderung von Artikel 32 Absatz 3 des Gesetzes 21/2018 vorantreiben (art. 64 de la Ley 5/2025)
  2. Die Verpflichtung beschränkt sich ausschließlich auf Artikel 64 des Gesetzes 5/2025 (art. 64 de la Ley 5/2025)

Wie es Betroffene betrifft

Der Rat der Generalitat Valenciana muss innerhalb von 6 Monaten Maßnahmen zur Förderung einer Gesetzesänderung ergreifen, was die steuerliche und administrative Koordinierung zwischen dem Staat und der Generalitat direkt beeinflusst. Die übrigen Artikel des Gesetzes 5/2025 sind von dieser Vereinbarung nicht betroffen. Die Frist von 6 Monaten bezieht sich auf die Verpflichtung zur Gesetzesinitiative und nicht auf eine Pflicht zur sofortigen Umsetzung (Art. 64 des Gesetzes 5/2025).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
El Consell de la Generalitat Valenciana debe promover la modificación legislativa del apartado 3 del art. 32 de la Ley 21/2018 art. 64 de la Ley 5/2025 6 meses

Zeitlinie

2026-03-25pubVeröffentlichung im BOE
2026-06-01vigorInkrafttreten (disposición final del acuerdo)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt