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Durch den Königlichen Erlass 183/2026 werden die Anhänge I.2 und III.2 des RD 210/2025 sowie weitere Anhänge der RDs 211/2025, 212/2025 und 213/2025 geändert, um den Spezialisierungskurs im Bereich maschinelles Lernen aufzunehmen. Es werden neue Aspekte für die Lehrpläne der beruflichen Höherqualifizierung (Grado Superior) festgelegt. Die Aktualisierung muss innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Inkrafttreten erfolgen (Art. 2).
Gilt für dieses Profil
art. 2
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 2
Unternehmen, die berufliche Höherqualifizierung anbieten, müssen ihren Lehrplan um das Modul maschinelles Lernen in Datenmanagement und Training ergänzen (Art. 2). Die Anpassungsfrist beträgt 3 Monate. Bildungseinrichtungen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, können mit Bußgeldern von bis zu 15.000 EUR geahndet werden (Art. 26).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar currículo para incluir módulo de aprendizaje automático | art. 2 | 3 meses desde entrada en vigor |
| Revisar cumplimiento del artículo 26 sobre sanciones | art. 26 |
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