Das Königliche Dekret 180/2026 hebt bisherige Bestimmungen zum Zugang zur Gesundheitsversorgung für Ausländer ohne legalen Aufenthalt auf und ändert Art. 9 des R.D. 1506/2012 sowie Art. 26 des R.D. 8/2008. Damit wird festgelegt, dass diese Personengruppe Zugang zu öffentlich finanzierter Gesundheitsversorgung erhalten kann. Der Zugang wird unter spezifischen Bedingungen der Situation und Rechtfertigung geregelt, ohne dass ein legaler Aufenthalt erforderlich ist. Die Frist für die Umsetzung dieser Bedingungen beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten (Art. 4).
Gilt für dieses Profil
art. 4
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art. 4
Für in Spanien lebende Ausländer ohne legalen Aufenthalt wird der Zugang zur öffentlich finanzierten Gesundheitsversorgung garantiert, was den Zugang zu Basisdienstleistungen verbessert (Art. 4). Die Gesundheitsbehörden müssen ihre Verfahren anpassen, um diesen Status anzuerkennen. Die Gesundheitsdienste müssen ihre Zulassungskriterien überprüfen und Prozesse zur Bedarfsprüfung etablieren. Die 3-monatige Umsetzungsfrist wirkt sich auf die Koordinierung der Dienste in Gebieten mit geringer Abdeckung aus.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Verificar situación de salud y presentar solicitud de acceso a atención sanitaria | art. 4 | 3 meses desde entrada en vigor |
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