Der Königliche Erlass 179/2026 legt eine Einkommensgrenze von 30.000 EUR für den Erhalt von Stipendien in Höhe von 500 EUR pro Schuljahr fest. Diese Grenze gilt für Schüler, die das Kriterium des Familieneinkommens erfüllen. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach Beginn des Kurses gestellt werden (Art. 2). Der RD 1721/2007 wird durch die Hinzufügung des Kapitels VI und der zusätzlichen Bestimmung 5 geändert (Art. 2).
Gilt für dieses Profil
art. 2
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Schüler mit einem Familieneinkommen von weniger als 30.000 EUR können ein Stipendium von 500 EUR pro Schuljahr erhalten (Art. 2). Familien, die die Einkommensgrenze überschreiten, verlieren den Anspruch auf das Stipendium. Die Antragsfrist beträgt 30 Tage ab Kursbeginn. Die Verwaltungen müssen ihre Datenbanken aktualisieren, um die Einhaltung der Einkommensgrenze zu prüfen (Art. 2).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Verificar renta familiar del alumno para determinar derecho a beca | art. 2 | 30 días desde inicio del curso |
| Actualizar bases de datos para evaluar el cumplimiento del umbral | art. 2 |
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