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BOE-A-2026-5713 ·12. März 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Förderrecht

Schüler mit Familieneinkommen unter 30.000 EUR: Anspruch auf 500 EUR Stipendium pro Schuljahr, Antragsfrist 30 Tage nach Kursbeginn

Der Königliche Erlass 179/2026 legt eine Einkommensgrenze von 30.000 EUR für den Erhalt von Stipendien in Höhe von 500 EUR pro Schuljahr fest. Diese Grenze gilt für Schüler, die das Kriterium des Familieneinkommens erfüllen. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach Beginn des Kurses gestellt werden (Art. 2). Der RD 1721/2007 wird durch die Hinzufügung des Kapitels VI und der zusätzlichen Bestimmung 5 geändert (Art. 2).

In 2 Punkten

  1. Schüler mit Familieneinkommen < 30.000 EUR: Anspruch auf 500 EUR Stipendium (art. 2)
  2. Stipendienantrag innerhalb von 30 Tagen nach Kursbeginn (art. 2)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Los alumnos que formen parte de una familia con renta familiar inferior a 30.000 EUR

art. 2

Gilt für dieses Profil

  • Los alumnos no residentes que cumplan el umbral de renta familiar

art. 2

Wie es Betroffene betrifft

Schüler mit einem Familieneinkommen von weniger als 30.000 EUR können ein Stipendium von 500 EUR pro Schuljahr erhalten (Art. 2). Familien, die die Einkommensgrenze überschreiten, verlieren den Anspruch auf das Stipendium. Die Antragsfrist beträgt 30 Tage ab Kursbeginn. Die Verwaltungen müssen ihre Datenbanken aktualisieren, um die Einhaltung der Einkommensgrenze zu prüfen (Art. 2).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Verificar renta familiar del alumno para determinar derecho a beca art. 2 30 días desde inicio del curso
Actualizar bases de datos para evaluar el cumplimiento del umbral art. 2

Zeitlinie

2026-03-12pubVeröffentlichung im BOE
2026-09-01vigorInkrafttreten (disposicion final del RD 179/2026)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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