Der Tarifvertrag der Exolum Aviation, SA wurde durch Beschluss der Generaldirektion für Arbeit registriert und veröffentlicht. Er tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2028. Der Text basiert auf dem Königlichen Dekret-Gesetz 2/2015, Art. 90.2 und 3, sowie auf dem Königlichen Dekret 713/2010 vom 28. Mai.
Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.
Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Gilt für dieses Profil
resolución de 25 de febrero de 2026
Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.
Die Arbeitnehmer der Exolum Aviation, SA unterliegen ab dem 1. Januar 2025 den Bedingungen des neuen Tarifvertrags. Die Arbeitsbehörden müssen ihre Register gemäß dem veröffentlichten Tarifvertrag aktualisieren. Die Laufzeit beträgt 4 Jahre und ist verlängerbar (Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015).
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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