Der III. Tarifvertrag für die Wartung bei Siemens Gamesa Renewable Energy Eólica, SL wurde registriert und veröffentlicht. Der Vertrag tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026. Er basiert auf den Artikeln 90.2 und 3 des Arbeitnehmerstatutgesetzes sowie auf dem Königlichen Erlass 713/2010 vom 28. Mai.
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3 LST
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 90.2 y 3 LST
Windenergie-Wartungsunternehmen mit Beschäftigten in diesem Sektor müssen den neuen Tarifvertrag ab dem 1. Januar 2025 anwenden. Die Arbeitnehmer unterliegen ab diesem Zeitpunkt den im Vertrag festgelegten Arbeitsbedingungen. Die Laufzeit erstreckt sich bis zum 31. Dezember 2026, mit der Option auf Verlängerung. Es gibt keine Änderungen im Beschäftigungsregime oder bei den direkten Lohnbedingungen, jedoch werden neue Regelungen zu Arbeitszeit, Ruhezeiten und Fortbildung festgelegt.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Aplicar el III Convenio Colectivo desde el 1 de enero de 2025 | art. 90.2 y 3 LST | 1 de enero de 2025 |
| Verificar cumplimiento de condiciones del convenio en jornada, descansos y formación | Real Decreto 713/2010 | hasta 31 de diciembre de 2026 |
Das Arbeitsrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.