Die Resolution vom 24. Februar 2026 korrigiert Fehler in der vorangegangenen Veröffentlichung vom 12. Februar und veröffentlicht die endgültigen Lohn- und Gehaltstabellen für 2025 sowie die vorläufigen Tabellen für 2026 des Kollektivvertrags für den Metallsektor und die Metallverpackungsindustrie (Art. 2). Diese Änderung betrifft unmittelbar die anstellenden Unternehmen, die ihre Löhne gemäß den neuen Tabellen anpassen müssen, welche ab dem Datum der Veröffentlichung im BOE gelten (Art. 3).
Gilt für dieses Profil
art. 2
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 2
Gilt für dieses Profil
art. 2
Für Unternehmen des Metallsektors und der Metallverpackungsindustrie werden neue Lohn- und Gehaltstabellen festgelegt, die ab der Veröffentlichung im BOE anzuwenden sind. Die Unternehmen müssen ihre Verträge überprüfen und die Löhne innerhalb der nächsten 30 Tage schrittweise anpassen (Art. 3). Arbeitnehmer können Lohnanpassungen gemäß den neuen Tabellen einfordern, sofern diese noch nicht in ihren Verträgen berücksichtigt wurden. Es gibt keine Änderungen im Arbeitsrecht, sondern lediglich Anpassungen der Lohn- und Gehaltstabellen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Aplicar las tablas salariales definitivas de 2025 y provisionales de 2026 | art. 2 | 30 días desde la publicación en el BOE |
| Revisar contratos de trabajo para ajustar salarios conforme a las nuevas tablas | art. 3 | 30 días desde la publicación en el BOE |
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