Die Norm fügt der Ley 20/2022 über das demokratische Gedächtnis die zusätzliche Bestimmung 20 hinzu, die die Beantragung einer Anerkennung für verstorbene oder verletzte Personen ermöglicht, die sich für die Demokratie eingesetzt oder diese gefordert haben (Art. 20). Die Frist für die Einreichung des Antrags beträgt sechs Monate ab dem Datum der Veröffentlichung des Real Decreto-ley (Art. 20.1). Zudem wird ein Fehler im BOE Nr. 66 vom 16. März 2026 korrigiert (Art. 10).
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art. 3 y 4 del Real Decreto 1803/2008
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Für Angehörige oder Vertreter von verstorbenen oder verletzten Personen im Kampf für die Demokratie eröffnet sich eine sechsmonatige Frist zur Einreichung von Anerkennungsanträgen (Art. 20.1). Die Verwaltungen müssen ihre Datenbanken aktualisieren, um neue Fälle zu erfassen. Die Anerkennung kann je nach Fall zu Entschädigungszahlungen oder einer offiziellen Anerkennung führen. Es gibt keine direkten Auswirkungen auf Unternehmen oder Privatpersonen ohne familiäre oder vertretungsrechtliche Verbindung.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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