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BOE-A-2026-5055 ·3. März 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Verwaltungsrecht

Autonome Gemeinschaft Kastilien-La Mancha: Übertragung von Vermögensmitteln zum 3. März 2026

Durch den Königlichen Erlass 161/2026 werden die mit dem Königlichen Erlass 3296/1983 an die Autonome Gemeinschaft Kastilien-La Mancha übertragenen Vermögensmittel erweitert. Die Übertragung erfolgt zum 3. März 2026 gemäß der Übergangsbestimmung 5 des Statuts für Kultur und Freizeit. Die Änderung betrifft Immobilien, die kulturellen Funktionen zugewiesen sind.

In 2 Punkten

  1. Übertragung von Vermögensmitteln an Kastilien-La Mancha ab dem 3. März 2026 (texto fuente)
  2. Immobilien im kulturellen Bereich gehen auf die Autonome Gemeinschaft über (texto fuente)

Wie es Betroffene betrifft

Die Verwaltungen von Kastilien-La Mancha übernehmen die Vermögensmittel ab dem 3. März 2026. Die staatliche Generaldirektion stellt die Verwaltung dieser Immobilien im kulturellen Bereich ein. Die Übertragung erfolgt gemäß der vorangegangenen statutarischen Regelung (Art. 5 des Statuts für Kultur und Freizeit).

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-03-03pubVeröffentlichung im BOE
2026-03-03vigorInkrafttreten (texto fuente)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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