Die Resolution vom 26. Februar 2026 veröffentlicht die Bestätigung des Rechtsdekrets-Gesetzes 3/2026, welches die Beitragsbedingungen für Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ändert. Es wird eine Frist von drei Monaten festgelegt, innerhalb derer Unternehmen diese neuen Bedingungen in ihre Beitragsregister aufnehmen müssen (Art. 2). Die Änderung betrifft unmittelbar Arbeitnehmer in Sektoren wie dem Forstschutz, der Feuerwehr und dem Gesundheitswesen.
Gilt für dieses Profil
art. 2
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Gilt für dieses Profil
art. 2
Arbeitnehmer in risikobehafteten Wirtschaftszweigen (Forstschutz, Feuerwehr, Gesundheitswesen) unterliegen nun neuen Beitragsbedingungen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Unternehmen müssen ihre Beitragsregister innerhalb der Dreimonatsfrist aktualisieren (Art. 2). Das Risiko bei Nichteinhaltung besteht in der Nichtumsetzung der neuen Bedingungen, was zu Bußgeldern oder nachträglichen Anpassungen führen kann. Der Gesundheits- und Rettungssektor ist von der Änderung am stärksten betroffen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Incorporar las nuevas condiciones de cotización para trabajadores en accidentes de trabajo o enfermedades profesionales | art. 2 | 3 meses desde entrada en vigor |
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