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BOE-A-2026-4609 ·27. Februar 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Steuerrecht

Eingetragene Kaufoption: Mögliche Eintragung eines Kaufvertrags trotz nachträglichen Verfügungsverbots

Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliches Vertrauen prüft die Eintragbarkeit eines Kaufvertrags aus der Ausübung einer Kaufoption, wenn nach der Eintragung der Option, aber vor deren Ausübung, ein strafrechtliches Verfügungsverbot (Art. 322 des Hypothekengesetzes) eingetragen wurde. Der Konflikt besteht in der Frage, ob die eingetragene Kaufoption einen Vorrang gewährt, der eine spätere Übertragung trotz der gerichtlichen Belastung ermöglicht.

In 2 Punkten

  1. Konflikt zwischen einer eingetragenen Kaufoption und einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung über ein Verfügungsverbot (Hechos I)
  2. Das Verfügungsverbot schließt das Grundbuch für nachfolgende Rechtsgeschäfte, selbst wenn diese aus vorangegangenen Eintragungen resultieren (Fundamentos de Derecho 2)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas que posean derechos de opción de compra inscritos en el Registro de la Propiedad

Hechos I

Gilt für dieses Profil

  • Entidades que realicen operaciones inmobiliarias mediante opciones de compra

Hechos I

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Rangfolge zwischen einer bereits im Grundbuch eingetragenen Kaufoption und einem nachträglich eingetragenen gerichtlichen Verfügungsverbot.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Verificar la prioridad registral de las opciones de compra frente a anotaciones preventivas de prohibición de disponer art. 322 Ley Hipotecaria

Zeitlinie

2026-02-27pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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