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BOE-A-2026-4590 ·27. Februar 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Steuerrecht

Kandidaten für den Aufsichtsrat: 30 Kalendertage Frist zur Einreichung von Bewerbungen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung

Die Wahlleitung ruft die Wahlen für die ehrenamtlichen Ämter des Aufsichtsrates gemäß dem Königlichen Erlass 437/1983 (Erster) aus. Es wird eine Mindestfrist von dreißig Kalendertagen für die Einreichung von Kandidaturen festgelegt, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung im BOE (Erster). Zudem wird das Instruktionsheft genehmigt, welches das Wahlverfahren für 2026 regeln wird (Zweiter).

In 2 Punkten

  1. Frist für die Einreichung von Kandidaturen: mindestens 30 Kalendertage ab dem Tag nach der Veröffentlichung (Erster). (Primero)
  2. Genehmigung von Tagegeldern für die Vorsitzenden und Mitglieder der Wahlvorstände für die Teilnahme am Wahltag (Dritter). (Tercero)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Personas con capacidad electoral activa o pasiva para el Consejo Fiscal

art. 23 Real Decreto 437/1983

Wie es Betroffene betrifft

Für Fachkräfte mit aktivem und passivem Wahlrecht beginnt der Zeitraum für die Bewerbung als gewählte Mitglieder des Aufsichtsrates (Erster). Die Vorsitzenden und Mitglieder der Wahlvorstände haben Anspruch auf Tagegelder für die Teilnahme am Wahltag (Dritter).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar candidaturas para los cargos electivos del Consejo Fiscal Primero mínimo 30 días naturales desde el día siguiente a la publicación

Zeitlinie

2026-02-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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