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BOE-A-2026-4223 ·23. Februar 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Metallurgie- und Verpackungsunternehmen: 3 Monate Frist zur Anwendung der Lohn- und Gehaltstabellen 2025–2026

Die Resolution vom 24. Februar 2026 korrigiert Fehler in den Lohn- und Gehaltstabellen des Kollektivvertrags für Metallurgie und Metallverpackungen, die zuvor im August 2025 veröffentlicht wurden. Die endgültigen Tabellen für 2025 sowie die vorläufigen Tabellen für 2026 gelten ab dem Inkrafttreten gemäß Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015. Unternehmen müssen die Gehälter innerhalb der festgelegten Frist gemäß den neuen Tabellen anpassen.

In 2 Punkten

  1. Korrektur von Fehlern in den Lohn- und Gehaltstabellen für 2025 und 2026 (art. 90.2 y 3 RDL 2/2015)
  2. Verpflichtende Anwendung ab dem Inkrafttreten (art. 90.2 y 3 RDL 2/2015)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector metalográfico o de fabricación de envases metálicos

art. 90.2 y 3 RDL 2/2015

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 90.2 y 3 RDL 2/2015

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen des Metallurgie- und Metallverpackungssektors müssen die Löhne ihrer Arbeitnehmer an die korrigierten Tabellen für 2025 und 2026 anpassen. Diese Anpassung wirkt sich direkt auf die Arbeitnehmer aus, die ihre Vergütung gemäß den neuen Tabellen erhalten. Unternehmen, die die Frist nicht einhalten, riskieren Verstöße gegen den Kollektivvertrag sowie Sanktionen wegen Lohnabweichungen (Art. 90.2 und 3 RDL 2/2015).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar salarios de trabajadores según tablas corregidas 2025-2026 art. 90.2 y 3 RDL 2/2015 3 meses desde entrada en vigor

Zeitlinie

2026-02-23pubVeröffentlichung im BOE
2026-05-24vigorInkrafttreten (Resolución de 24 de febrero de 2026)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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