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BOE-A-2026-3790 ·18. Februar 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Steuerrecht

Hafenbetriebe: Genehmigung der Ausschreibung für die Annahme von Abfällen und Rückständen im Hafen von Huelva

Die Hafenbehörde von Huelva hat die besonderen Leistungsbedingungen für den Hafendienst zur Annahme von schiffsbedingten Abfällen und Ladungsrückständen genehmigt (Beschluss vom 23. Dezember 2025). Diese Entscheidung erfolgt gemäß dem Gesetz über staatliche Häfen und die Handelsmarine (Art. 113.5). Die Ausschreibung legt die technischen und administrativen Bedingungen für das Abfallmanagement in diesem Hafen fest.

In 1 Punkt

  1. Anwendbar ab dem 18. Mai 2026 (ANALISIS)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas de servicios portuarios o gestión de residuos que operen en el Puerto de Huelva

Gilt für dieses Profil

  • Profesionales autónomos que presten servicios de gestión de residuos en el ámbito portuario

Wie es Betroffene betrifft

Für Unternehmen im Bereich der Hafendienstleistungen und der Abfallwirtschaft legt diese Entscheidung die technischen und administrativen Bedingungen fest, die für den Betrieb im Hafen von Huelva einzuhalten sind. Unternehmen, die den Dienst zur Annahme von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen erbringen wollen, müssen sich strikt an die genehmigten technischen Vorschriften halten.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Cumplir con las prescripciones técnicas y administrativas del pliego para la gestión de residuos en el Puerto de Huelva

Zeitlinie

2026-02-18pubVeröffentlichung im BOE
2026-05-18vigorInkrafttreten (ANALISIS)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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