Die Resolution veröffentlicht die endgültigen Lohnentgelttabellen für 2025 sowie die vorläufigen Tabellen für 2026 sowie die Überprüfung des Zuschlags für räumliche Mobilität. Diese Tabellen gelten für Selbstständige mit Arbeitsvertrag gemäß Art. 90.2 und 3 des Arbeitsstatuts (Estatuto de los Trabajadores) und dem Königlichen Erlass 713/2010. Die Anpassung muss innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist erfolgen.
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3 Ley del Estatuto de los Trabajadores
Selbstständige mit Arbeitsvertrag müssen ihre Gehälter gemäß den neuen Lohnentgelttabellen für 2026 aktualisieren, was sich direkt auf ihre Vergütungsstruktur auswirkt (Art. 90.2 und 3). Für die Verwaltungen ergeben sich keine Änderungen, jedoch müssen die Selbstständigen die Gehaltsanpassung innerhalb der vorgegebenen Frist umsetzen. Das Risiko bei Nichteinhaltung ist eine mögliche Verletzung der Mindestlohnvorschriften.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Ajustar salarios a las tablas salariales iniciales de 2026 | art. 90.2 y 3 Ley del Estatuto de los Trabajadores | 3 meses desde la publicación |
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