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BOE-A-2026-3594 ·16. Februar 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Selbstständige mit Arbeitsvertrag: 3 Monate Frist zur Anpassung der Gehälter gemäß neuen Lohnentgelttabellen 2026

Die Resolution veröffentlicht die endgültigen Lohnentgelttabellen für 2025 sowie die vorläufigen Tabellen für 2026 sowie die Überprüfung des Zuschlags für räumliche Mobilität. Diese Tabellen gelten für Selbstständige mit Arbeitsvertrag gemäß Art. 90.2 und 3 des Arbeitsstatuts (Estatuto de los Trabajadores) und dem Königlichen Erlass 713/2010. Die Anpassung muss innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist erfolgen.

In 2 Punkten

  1. Selbstständige mit Arbeitsvertrag müssen die Gehälter an die neuen Tabellen von 2026 anpassen (art. 90.2 y 3 Ley del Estatuto de los Trabajadores)
  2. Der Zuschlag für räumliche Mobilität wird in der neuen Tabelle überprüft (art. 90.3 Ley del Estatuto de los Trabajadores)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Tienen contrato de trabajo
  • Están sujetos al Convenio colectivo de la Unión de Profesionales y Trabajadores Autónomos de España

art. 90.2 y 3 Ley del Estatuto de los Trabajadores

Wie es Betroffene betrifft

Selbstständige mit Arbeitsvertrag müssen ihre Gehälter gemäß den neuen Lohnentgelttabellen für 2026 aktualisieren, was sich direkt auf ihre Vergütungsstruktur auswirkt (Art. 90.2 und 3). Für die Verwaltungen ergeben sich keine Änderungen, jedoch müssen die Selbstständigen die Gehaltsanpassung innerhalb der vorgegebenen Frist umsetzen. Das Risiko bei Nichteinhaltung ist eine mögliche Verletzung der Mindestlohnvorschriften.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Ajustar salarios a las tablas salariales iniciales de 2026 art. 90.2 y 3 Ley del Estatuto de los Trabajadores 3 meses desde la publicación

Zeitlinie

2026-02-16pubVeröffentlichung im BOE
2026-02-16vigorInkrafttreten (resolución de 30 de enero de 2026)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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