Zum Inhalt springen
BOE-A-2026-3451 ·14. Februar 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Eisenbahn-Dienstleister müssen neue Lohnstufen des XXIII. Tarifvertrags ab dem 04.08.2026 anwenden

Die Resolution vom 30. Januar 2026 veröffentlicht die Lohnstufen des XXIII. Tarifvertrags für Eisenbahn-Dienstleistungsunternehmen für das Jahr 2026. Diese Tabellen werden gemäß den Bestimmungen der Artikel 90.2 und 90.3 des Arbeitnehmerstatutgesetzes (Estatuto de los Trabajadores) sowie des Königlichen Erlasses 713/2010 angewendet. Das Inkrafttreten ist gemäß der Schlussbestimmung auf den Tag nach der Veröffentlichung im BOE festgelegt, mithin auf den 04.08.2026.

In 3 Punkten

  1. Die Lohnstufen des XXIII. Tarifvertrags gelten ab dem 04.08.2026 (disposicion final)
  2. Die Regelung basiert auf den Artikeln 90.2 und 90.3 des Arbeitnehmerstatutgesetzes (art. 90.2, 90.3)
  3. Das Inkrafttreten ist auf den Tag nach der Veröffentlichung im BOE festgelegt (disposicion final)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Gilt für dieses Profil

  • Empresas de contratas ferroviarias
  • Con independencia del tamaño

art. 90.2 y 90.3

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen im Bereich der Eisenbahn-Dienstleistungen müssen ihre Lohnzahlungen ab dem 04.08.2026 an die neuen Lohnstufen des XXIII. Tarifvertrags anpassen. Die Arbeitnehmer dieser Unternehmen erhalten ihre Bezüge gemäß den neuen Tabellen, wobei keine Änderungen an den Arbeitszeitregelungen oder den Arbeitsbedingungen erfolgen. Öffentliche Verwaltungen, die Eisenbahn-Dienstleistungen verwalten, müssen die Aktualisierung der Lohnregister in ihren internen Systemen sicherstellen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar las nuevas tablas salariales del XXIII Convenio colectivo para 2026 art. 90.2 y 90.3 a partir de 2026-08-04
Verificar que los pagos salariales coincidan con las nuevas tablas disposicion final a partir de 2026-08-04

Zeitlinie

2026-02-14pubVeröffentlichung im BOE
2026-08-04vigorInkrafttreten (disposicion final)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Arbeitsrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Arbeitsrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt