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BOE-A-2026-3362 ·13. Februar 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Unternehmen der Bebidas Naturales Gruppe müssen den Tarifvertrag ab dem 1. Januar 2025 anwenden

Der Tarifvertrag der Unternehmensgruppe „Bebidas Naturales“ wurde gemäß der geltenden Rechtsvorschriften veröffentlicht. Der Text wurde durch Beschluss der Generaldirektion für Arbeit registriert und veröffentlicht. Der Vertrag gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 und ist verlängerbar. Er basiert auf den Artikeln 90.2 und 3 des Arbeitnehmerstatutgesetzes sowie auf dem Königlichen Erlass 713/2010.

In 2 Punkten

  1. Der Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2025 in Kraft (art. 90.2 y 3 Ley del Estatuto de los Trabajadores)
  2. Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2027 (disposiciones finales de la resolución)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del Grupo Bebidas Naturales
  • Con independencia del sector

resolución de 30 de enero de 2026

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

resolución de 30 de enero de 2026

Wie es Betroffene betrifft

Die Unternehmen der Bebidas Naturales Gruppe müssen den neuen Tarifvertrag ab dem 1. Januar 2025 übernehmen. Die Arbeitnehmer unterliegen den im Tarifvertrag festgelegten Bedingungen. Die öffentlichen Verwaltungen müssen ihre Register entsprechend der Veröffentlichung aktualisieren. Die Laufzeit erstreckt sich bis 2027, was einen schrittweisen Übergang ermöglicht.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar el Convenio colectivo del Grupo Bebidas Naturales resolución de 30 de enero de 2026 desde el 1 de enero de 2025

Zeitlinie

2026-02-13pubVeröffentlichung im BOE
2025-01-01vigorInkrafttreten (art. 90.2 y 3 de la Ley del Estatuto de los Trabajadores)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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