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BOE-A-2026-3361 ·13. Februar 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Tierfuttersektor: Drei Monate Frist zur Anwendung der Lohn-Tabellen 2025

Die Resolution vom 30. Januar 2026 veröffentlicht die endgültigen Lohn-Tabellen für das Jahr 2025 des Kollektivvertrags für die Industrie der zusammengesetzten Tierfutterherstellung. Die Anwendung erfolgt gemäß Art. 90.2 und 3 des Arbeitnehmerstatutgesetzes sowie dem Königlichen Erlass 713/2010. Die Frist für die Umsetzung beträgt drei Monate ab der Veröffentlichung im BOE.

In 2 Punkten

  1. Anwendung der Lohn-Tabellen 2025 für den Tierfuttersektor (art. 90.2 y 3 LST)
  2. Dreimonatige Frist zur Umsetzung der neuen Tabellen (disposiciones transitorias)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector de alimentos para animales
  • Con independencia del tamaño

art. 90.2 y 3 LST

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 90.2 y 3 LST

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen im Tierfuttersektor müssen die Gehälter gemäß den neuen Lohn-Tabellen für 2025 anpassen. Arbeitnehmer erhalten ab dem Anwendungsdatum entsprechende Lohnanpassungen. Unternehmen, die die Frist nicht einhalten, riskieren Verstöße gegen die im Kollektivvertrag festgelegten kollektiven Lohnregelungen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar las tablas salariales de 2025 del convenio colectivo art. 90.2 y 3 LST 3 meses desde la publicación en el BOE

Zeitlinie

2026-02-13pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-13vigorInkrafttreten (disposiciones transitorias)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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