Die Resolution vom 17. Oktober 2025 setzt die Zuweisung einer eindeutigen Registrierungsnummer für die kurzfristige Vermietung (nicht touristisch) aus, wenn die Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft festlegt, dass die Wohnungen ausschließlich als ständiger Wohnsitz dienen, gemäß dem Gesetz vom 15. Juli 1954. Dieses Kriterium verhindert die Nutzung der Wohnungen für Kurzzeitvermietungen, selbst wenn diese nicht touristisch sind, und findet Anwendung im Fall der Immobilie „Atolón Capital Partners Socimi, SA“.
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Eigentümer von Wohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Satzung eine ausschließliche Nutzung als ständiger Wohnsitz vorschreibt, können keine Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen erhalten. Immobilienunternehmen, die in diesem Sektor tätig sind, müssen ihre Verträge und Satzungen überprüfen, um eine Aussetzung der Registrierungen zu vermeiden. Immobilienberater müssen ihre Mandanten über diese rechtliche Einschränkung informieren, die sich aus dem Gesetz von 1954 ergibt.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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