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BOE-A-2026-2800 ·6. Februar 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Steuerrecht

Gesellschaften: Aufhebung der Ablehnung der Jahresabschlussniederlegung wegen mangelnder Begründung der Registerprüfung

Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliche Glaubwürdigkeit hat den Widerspruch gegen die negative Prüfung eines Handelsregistergerichtlers stattgegeben, der die Niederlegung der Jahresabschlüsse einer Gesellschaft (Aristóteles Solar, SL) abgelehnt hatte. Die Ablehnung basierte auf einem Mangel in der Identifizierungserklärung des wirtschaftlich Berechtigten gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849 und der Verordnung JUS/616/2022. Die Entscheidung wurde jedoch aufgehoben, da die Prüfung des Registergerichtlers nicht ausreichend begründet war, um dem Betroffenen eine Verteidigung zu ermöglichen (Art. 326 des Hypothekengesetzes).

In 2 Punkten

  1. Die negative Prüfung wird wegen mangelnder ausreichender Begründung zur Verteidigung des Betroffenen aufgehoben (art. 326 de la Ley Hipotecaria)
  2. Der Mangel in der Erklärung der wirtschaftlichen Berechtigung ist heilbar (Orden JUS/616/2022)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Sociedades con obligación de depositar cuentas anuales
  • Sujetos obligados a declarar la titularidad real

Orden JUS/616/2022

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Wie es Betroffene betrifft

Für Gesellschaften, die ihre Jahresabschlüsse niederlegen, stärkt diese Entscheidung die Anforderung, dass Handelsregistergerichtler ihre negativen Prüfungen angemessen begründen müssen, damit der Betroffene die wesentlichen rechtlichen Kriterien für seine Verteidigung kennen kann (Art. 326 des Hypothekengesetzes). Im vorliegenden Fall wird die Aufzwingung eines Modells zur Erklärung der wirtschaftlichen Berechtigung verhindert, das nicht der tatsächlichen gesellschaftsrechtlichen Struktur entsprochen hätte (86,65 % der Stimmrechte).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Interponer demanda ante el Juzgado de lo Mercantil contra esta resolución si se considera legitimado disposición adicional vigésima cuarta de la Ley 24/2001 2 meses desde su notificación

Zeitlinie

2026-02-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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