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BOE-A-2026-2792 ·6. Februar 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Steuerrecht

Verbot von Kurzzeitvermietungen: Gemeinschaftssatzungen gehen über touristische Lizenzen

Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliche Beurkundung bestätigt die Aussetzung der Zuweisung einer Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen für ein Anwesen in Arona. Die Entscheidung basiert darauf, dass die Satzung der Eigentümergemeinschaft die Nutzung der Wohnungen für touristische Unterkünfte ausdrücklich untersagt (Rechtsbegründung der Bescheinigung). Das Königliche Dekret 1312/2024 legt ein Registrierungsverfahren fest, das die im Grundbuch eingetragenen Beschränkungen respektieren muss (Art. 2.f und Art. 4.2.a).

In 2 Punkten

  1. Die Gemeinschaftssatzungen, die eine touristische Nutzung verbieten, sind zwingend einzuhalten (Rechtsbegründung der Bescheinigung). (fundamentos de derecho)
  2. Das zentrale Registrierungsverfahren für Mietverhältnisse wird beim zuständigen Grundbuchamt durchgeführt (Art. 2.f). (art. 2.f)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Propietarios de viviendas en edificios con estatutos que limiten el uso turístico
  • Solicitantes de número de registro de alquiler de corta duración

fundamentos de derecho

Wie es Betroffene betrifft

Für Wohnungseigentümer in Gebäuden mit restriktiven Satzungen heilt der Erhalt einer touristischen Lizenz oder einer Ferienwohnungslizenz nicht die Nutzung des Anwesens zu diesem Zweck, sofern die Gemeinschaftssatzung dies verbietet. Das Grundbuchamt ist befugt, die Zuweisung der Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen auszusetzen, wenn festgestellt wird, dass die Nutzung der Wohnung gegen die eingetragenen Regeln der Eigentümergemeinschaft verstößt (Rechtsbegründung der Bescheinigung).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Verificar que los estatutos de la comunidad de propietarios no prohíban el uso de la vivienda para alojamiento turístico

Zeitlinie

2026-02-06pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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