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BOE-A-2026-2721 ·5. Februar 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Steuerrecht

Stromnetzbetreiber: Vorläufige Anwendung der Vergütung von 2022 für das Geschäftsjahr 2026

Die CNMC legt fest, dass Stromnetzbetreiber für die Abrechnungen des Geschäftsjahres 2026 vorläufig die in der Resolution vom 6. November 2025 genehmigte Vergütung (entsprechend dem Jahr 2022) anwenden müssen (Erstens). Diese Maßnahme bleibt ohne Berücksichtigung der in der genannten Resolution vorgesehenen Anreize bestehen, bis die endgültige Vergütung für 2026 gemäß der Circular 8/2025 genehmigt wird (Erstens).

In 2 Punkten

  1. Für die Abrechnungen von 2026 wird die Vergütung von 2022 ohne Berücksichtigung der Anreize angewendet (Erstens). (Primero)
  2. Die Resolution tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft (Zweitens). (Segundo)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas titulares de instalaciones de distribución de energía eléctrica

Primero

Wie es Betroffene betrifft

Für Stromnetzbetreiber unterliegt die Vergütung für das Geschäftsjahr 2026 einer vorläufigen Anpassung auf Basis der Parameter von 2022, wobei die Anreize jenes Jahres ausgeschlossen werden (Erstens). Dies führt zu einer vorübergehenden regulatorischen Unsicherheit, bis die CNMC die endgültige Resolution auf Grundlage der neuen Methodik der Circular 8/2025 erlässt. Die Abrechnungen für das Geschäftsjahr 2026 werden unter diesem vorläufigen Rahmen durchgeführt (Erstens).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar la retribución de 2022 (sin incentivos) en las liquidaciones del ejercicio 2026 Primero

Zeitlinie

2026-02-05pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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