Das Verfassungsgericht hat die Aussetzung der Geltung der Absätze 2, 3 und 4 der Zusätzlichen Bestimmung 7 des Gesetzes 2/2007 von Kantabrien, in der Fassung des Art. 97 des Gesetzes 2/2025, mit Wirkung zum 4. Februar 2026 aufgehoben. Zuvor waren diese Bestimmungen seit dem 29. Dezember 2025 ausgesetzt. Die Entscheidung betrifft die Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen in Kantabrien.
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art. 97 Ley 2/2025
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Die Verwaltungen in Kantabrien können die neuen Bestimmungen zur Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen ab dem 4. Februar 2026 anwenden. Die direkt Betroffenen (Menschen mit Behinderungen) erhalten Zugang zu sozialen Diensten gemäß der neuen Fassung. Berater im Sozialrecht müssen ihre Berichte und Orientierungshilfen aktualisieren. Das Verfassungsgericht hat damit eine Verfassungsklage entschieden, die diese Artikel zuvor ausgesetzt hatte.
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