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BOE-A-2026-2452 ·2. Februar 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Steuerrecht

Organisationen des dritten Sektors: Verlängerung der Vereinbarung über die 0,7 %-Mittel aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer um zweieinhalb Jahre

Der Territorialrat für soziale Dienste hat die Verlängerung der „Ständigen Vereinbarung über die 0,7 %-Mittel aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer für den dritten Sektor der sozialen Arbeit“ beschlossen (Art. 1). Diese Verlängerung behält das Verteilungsschlüsselmodell bei, bei dem 80 % auf die regionale Ebene und 20 % auf die staatliche Ebene entfallen (Art. 1). Ziel ist es, die Rechtssicherheit für die Ausschreibungen von Subventionen von sozialem Interesse bis Ende 2028 zu gewährleisten (Art. 1).

In 3 Punkten

  1. Verlängerung der Vereinbarung um einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren (Art. 1). (art. 1)
  2. Verlängerte Gültigkeit vom 18. Juni 2026 bis zum 31. Dezember 2028 (Art. 1). (art. 1)
  3. Einsetzung einer Arbeitsgruppe im Jahr 2026 zur Bewertung der Ergebnisse und zur Vorbereitung der neuen Vereinbarung für 2029 (Art. 2). (art. 2)

Wie es Betroffene betrifft

Für Organisationen des dritten Sektors garantiert die Maßnahme Kontinuität und Planungssicherheit bei geförderten Projekten durch die Beibehaltung des 80-20-Verteilungsschlüssels (Art. 1). Die Verwaltungen (Staat und Regionen) behalten den bestehenden Verwaltungsrahmen für die Mittel bei, ohne dass eine sofortige tiefgreifende Überarbeitung erforderlich ist; die Bewertung der Ergebnisse wird auf eine im Jahr 2026 einzusetzende Arbeitsgruppe vertagt (Art. 2).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Planificar proyectos de interés social bajo el modelo de reparto 80% autonómico y 20% estatal art. 1

Zeitlinie

2026-02-02pubVeröffentlichung im BOE
2026-06-18vigorInkrafttreten (art. 1)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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