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BOE-A-2026-21875 ·21. Oktober 2026 ·Beschluss Mittlere Auswirkung
Verwaltungsrecht

Bevollmächtigte Personen: Neuer Weg zur Annahme von Vollmachten mittels standardisiertem elektronischem Formular

Die vorliegende Beschlussfassung aktualisiert das Modell des Anhangs IV der Verordnung PCM/1384/2021, um die Eintragung von Vollmachten in das Elektronische Vollmachtenregister der allgemeinen Staatsverwaltung (REA-AGE) zu vereinfachen. Die Annahme der Vollmacht kann sowohl durch die bevollmächtigte Person als auch durch die Vollmachtgeberin mittels eines standardisierten elektronischen Formulars erfolgen (Art. 1). Dies erspart die Notwendigkeit, nicht standardisierte notarielle Vollmachten vorzulegen, die einer rechtlichen Beglaubigung bedürfen (Art. 4.4 und 6.3 der Verordnung PCM/1384/2021).

In 3 Punkten

  1. Die Annahme der Vollmacht kann sowohl durch die bevollmächtigte Person als auch durch die Vollmachtgeberin erfolgen, Art. 1. (art. Primero)
  2. Inkrafttreten am Tag nach der Veröffentlichung im BOE, Art. 4. (art. Cuarto)
  3. Nutzung eines standardisierten elektronischen Formulars zur Vermeidung der Beglaubigung notarieller Vollmachten, Art. 4.4 der Verordnung PCM/1384/2021. (art. 4.4)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas que realicen trámites ante la Administración General del Estado mediante apoderados

art. 4.4 de la Orden PCM/1384/2021

Gilt für dieses Profil

  • Profesionales que necesiten gestionar apoderamientos en el REA-AGE

art. 4.4 de la Orden PCM/1384/2021

Gilt für dieses Profil

  • Personas que necesiten inscribir un apoderamiento en el REA-AGE
  • Personas apoderadas o poderdantes

art. 4.4 de la Orden PCM/1384/2021

Wie es Betroffene betrifft

Für bevollmächtigte Personen wird die Eintragung erleichtert, da nicht zwingend auf notarielle Vollmachten zurückgegriffen werden muss, sondern die Verwendung eines privaten Dokuments mit elektronischer Signatur möglich ist (Art. 4.4). Für die Verwaltungen reduziert sich der Verwaltungsaufwand und die Wartezeiten, da der Prozess der Beglaubigung nicht standardisierter notarieller Vollmachten entfällt (Art. 6.3). Das Verfahren gewinnt an Agilität und administrativer Einfachheit (Art. 3.1 Gesetz 40/2015).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Utilizar el nuevo formulario electrónico normalizado para la aceptación de apoderamientos en la aplicación Apodera art. Tercero

Zeitlinie

2026-10-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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