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BOE-A-2026-21775 ·19. Oktober 2026 ·Ministerialerlass Hohe Auswirkung
Förderrecht

Landesweite Jugendvereinigungen und -organisationen: Neue Förderrichtlinien für Instandhaltung und Ausstattung

Die Verordnung JUI/1097/2026 legt die neuen Förderrichtlinien für Zuschüsse zur Instandhaltung, zum Betrieb und zur Ausstattung von Jugendvereinigungen und -organisationen mit landesweiter Bedeutung fest (Art. 1). Diese Hilfen sind nicht zweckgebunden, sondern zielen darauf ab, die organisatorische und institutionelle Struktur der Vereinsbewegung zu unterstützen (Art. 1). Die Regelung ersetzt die vorherige Verordnung SSI/1204/2015, um sie an den neuen Rahmen des Subventionsgesetzes 38/2003 und des Gesetzes 39/2015 anzupassen (Art. 1).

In 3 Punkten

  1. Förderfähige Ausgaben: Mieten, Versorgungsleistungen, Versicherungen, Kommunikation, nicht inventarisierbares Material und Personalkosten (Art. 4.1). (art. 4.1)
  2. Verbot der Förderung von Investitionsmaßnahmen, dem Erwerb von Vermögenswerten oder Werbezwecken (Art. 4.2). (art. 4.2)
  3. Verpflichtung zur ausschließlichen elektronischen Einreichung von Anträgen und zur Abwicklung der Verfahren (Art. 5.1). (art. 5.1)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil kmu.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil selbstständige.

Esta normativa no afecta directamente al perfil privatpersonen.

Esta normativa no afecta directamente al perfil großunternehmen.

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Gilt für dieses Profil

  • Asociaciones juveniles de ámbito estatal
  • Organizaciones juveniles de ámbito estatal
  • Entidades prestadoras de servicios a la juventud de ámbito estatal con sede abierta y en funcionamiento en varias comunidades autónomas

art. 1

Wie es Betroffene betrifft

Für Jugendvereinigungen und -organisationen mit Sitz in mehreren Autonomen Gemeinschaften ermöglicht die Regelung die Finanzierung kritischer Betriebskosten wie Mieten, Versorgungsleistungen, Versicherungen, Kommunikation und Personalkosten (Art. 4.1). Es ist jedoch untersagt, diese Mittel für den Erwerb von Gütern zu verwenden, die das Vermögen erhöhen, für Investitionsmaßnahmen oder für den Kauf von Werbeflächen (Art. 4.2). Die Organisationen müssen sicherstellen, dass die Ausgaben den Marktwert nicht überschreiten und elektronisch abgewickelt werden (Art. 4.1 und Art. 5.1).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar solicitudes mediante medios electrónicos a través de la aplicación específica o sede electrónica art. 5.1

Häufige Fragen

Welche Arten von Ausgaben können mit diesen Zuschüssen gedeckt werden?
Sie können Instandhaltungs- und Betriebskosten wie Mieten, Versorgungsleistungen, Versicherungen, Kommunikation, professionelle Dienstleistungen und Personalkosten abdecken (Art. 4.1).
Kann ich die Förderung für Bauarbeiten oder den Kauf von Vermögenswerten verwenden?
Nein, die Regelung untersagt ausdrücklich die Durchführung von Investitionsmaßnahmen sowie den Erwerb von Gütern, die das Vermögen erhöhen (Art. 4.2.b und 4.2.c).
Wie müssen die Förderanträge eingereicht werden?
Die Einreichung muss zwingend auf elektronischem Weg über die Software der Ausschreibung oder das elektronische Portal des Instituts erfolgen (Art. 5.1).

Zeitlinie

2026-10-19pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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