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BOE-A-2026-2140 ·30. Januar 2026 ·Königliches Dekret Mittlere Auswirkung
Verwaltungsrecht

Eigentümer leichter Personenkraftwagen: 3 Monate Frist zur Aufnahme der Anhänge XIX, XX und XXI

Der Königliche Erlass 52/2026 fügt der Allgemeinen Fahrzeugverordnung die Anhänge XIX, XX und XXI hinzu, um technische und administrative Aspekte der Registrierung zu regeln. Die Änderung betrifft unmittelbar die Zulassungsregister sowie die Homologierungsformulare. Die Schlussbestimmung 3 des Königlichen Erlasses 2822/1998 wird geändert, um Fristen und Genehmigungsverfahren anzupassen (Art. 2, 3, 22 bis).

In 2 Punkten

  1. Verpflichtende Aufnahme der Anhänge XIX, XX und XXI in das Fahrzeugregister (art. 2)
  2. Änderung der Schlussbestimmung 3 des Königlichen Erlasses 2822/1998 zur Anpassung der Verfahren (art. 22 bis)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Propietarios de vehículos personales ligeros
  • Que realicen registros administrativos o soliciten certificaciones

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos que posean vehículos personales ligeros
  • Que requieran certificaciones o distintivos de circulación

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con flotas de vehículos personales ligeros
  • Que gestionen registros o certificaciones de circulación

Wie es Betroffene betrifft

Eigentümer leichter Personenkraftwagen müssen ihre administrativen Register aktualisieren, um die neuen technischen Anhänge (Anhänge XIX, XX, XXI) aufzunehmen. Die Anpassungsfrist beträgt drei Monate ab Inkrafttreten. Die zuständigen Behörden müssen ihre Formulare und Datenbanken aktualisieren. Die Änderung betrifft weder nicht-leichte Fahrzeuge noch andere Transportarten.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Incorporar los anexos XIX, XX y XXI en los registros de vehículos personales ligeros art. 2, 3, 22 bis 3 meses desde la entrada en vigor

Zeitlinie

2026-01-30pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-30vigorInkrafttreten (fecha_vigencia (indice oficial del BOE))
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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