Die Bilaterale Kommission für Zusammenarbeit zwischen der Zentralverwaltung des Staates und der Autonomen Gemeinschaft der Balearen hat vereinbart, Verhandlungen zur Beilegung der Unstimmigkeiten einzuleiten, die sich aus der 39. und 66. Schlussbestimmung des Gesetzes 4/2026 ergeben haben (Anhang, Punkt 1). Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die der Kommission Lösungsvorschläge unterbreiten soll (Anhang, Punkt 2). Die Vereinbarung wurde dem Verfassungsgericht gemäß dem Organischen Gesetz 2/1979 mitgeteilt (Anhang, Punkt 3).
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Für Unternehmen und Projektentwickler strategischer Projekte auf den Balearen ist die Beilegung der Unstimmigkeiten im Gesetz 4/2026 entscheidend für die Rechtssicherheit ihrer Investitionen. Die Aufnahme der Verhandlungen und die Einsetzung einer Arbeitsgruppe sollen mögliche Kompetenzkonflikte zwischen dem Staat und der Autonomen Gemeinschaft lösen (Anhang, Punkte 1 und 2).
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