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BOE-A-2026-18871 ·9. September 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Verwaltungsrecht

Audiovisuelle Dienste: Neue Regeln zur Co-Regulierung der Inhaltskennzeichnung

Es wurde die Co-Regulierungsvereinbarung zur Klassifizierung von Fernsehprogrammen und audiovisuellen Inhalten gemäß Art. 98.2 des Gesetzes 13/2022 (LGCA) veröffentlicht. Diese Vereinbarung, die von der CNMC, dem Staatssekretariat für Digitalisierung und verschiedenen audiovisuellen Anbietern unterzeichnet wurde, legt den Rahmen für die Inhaltskennzeichnung und den Schutz Minderjähriger fest. Ziel ist es, die Erfüllung der Informationspflichten und die Bereitstellung visueller Deskriptoren für Programme (Art. 97 und 98 LGCA) zu unterstützen.

In 2 Punkten

  1. Die Vereinbarung legt den Rahmen für die Co-Regulierung der Inhaltsklassifizierung fest, wie in Art. 98.2 LGCA vorgesehen. (art. 98.2 LGCA)
  2. Die CNMC überwacht die Angemessenheit der Inhalte sowie die Einhaltung der Co-Regulierungscodes (Art. 9.14 und 9.16 LCNMC). (art. 9.14 y 9.16 LCNMC)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Prestadores de servicios de comunicación audiovisual que cumplan los umbrales de la LGCA

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Gilt für dieses Profil

  • Operadores de comunicación audiovisual (Atresmedia, Mediaset, Disney, Sony, etc.)
  • Plataformas de streaming y servicios de comunicación audiovisual

art. 98.2 LGCA

Wie es Betroffene betrifft

Für Anbieter audiovisueller Kommunikationsdienste (TV-Sender, Streaming-Plattformen usw.) definiert die Vereinbarung die Regeln der Selbstregulierung, deren Einhaltung die CNMC überwacht, um die Angemessenheit der Inhalte sicherzustellen (Art. 9 LGCA). Die Anbieter müssen ihre Systeme zur Inhaltskennzeichnung und die visuellen Deskriptoren anpassen, um den Schutz Minderjähriger und eine angemessene Information der Zuschauer zu gewährleisten (Art. 97 LGCA). Die CNMC übernimmt die Aufgabe, die Einhaltung dieser Co-Regulierungscodes zu überwachen (Art. 9.14 und 9.16 LCNMC).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Implementar sistemas de calificación y descriptores visuales de programas según el acuerdo art. 97 LGCA

Zeitlinie

2026-09-09pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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