Es wurde die Co-Regulierungsvereinbarung zur Klassifizierung von Fernsehprogrammen und audiovisuellen Inhalten gemäß Art. 98.2 des Gesetzes 13/2022 (LGCA) veröffentlicht. Diese Vereinbarung, die von der CNMC, dem Staatssekretariat für Digitalisierung und verschiedenen audiovisuellen Anbietern unterzeichnet wurde, legt den Rahmen für die Inhaltskennzeichnung und den Schutz Minderjähriger fest. Ziel ist es, die Erfüllung der Informationspflichten und die Bereitstellung visueller Deskriptoren für Programme (Art. 97 und 98 LGCA) zu unterstützen.
Gilt für dieses Profil
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Gilt für dieses Profil
art. 98.2 LGCA
Für Anbieter audiovisueller Kommunikationsdienste (TV-Sender, Streaming-Plattformen usw.) definiert die Vereinbarung die Regeln der Selbstregulierung, deren Einhaltung die CNMC überwacht, um die Angemessenheit der Inhalte sicherzustellen (Art. 9 LGCA). Die Anbieter müssen ihre Systeme zur Inhaltskennzeichnung und die visuellen Deskriptoren anpassen, um den Schutz Minderjähriger und eine angemessene Information der Zuschauer zu gewährleisten (Art. 97 LGCA). Die CNMC übernimmt die Aufgabe, die Einhaltung dieser Co-Regulierungscodes zu überwachen (Art. 9.14 und 9.16 LCNMC).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Implementar sistemas de calificación y descriptores visuales de programas según el acuerdo | art. 97 LGCA |
Das Verwaltungsrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.