Das Gesetz 2/2026 legt den Haushaltsrahmen der Autonomen Gemeinschaft Extremadura für das Jahr 2026 fest. Die Norm ändert verschiedene gesetzliche Bestimmungen, einschließlich des durch das Legislativdekret 1/2018 verabschiedeten konsolidierten Textes, und hebt spezifische Artikel des Gesetzes 1/2024 auf. Die Bestimmung sieht für bestimmte Vorschriften des Gesetzes 18/2001 eine Rückwirkung mit Wirkung zum 1. Januar 2026 vor.
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Für die der extremadura-spezifischen Gesetzgebung unterliegenden Verwaltungen und Einheiten ändert das Gesetz die Einnahmen- und Ausgabenstruktur durch die Änderung von Gesetzen über Gebühren, Subventionen und Steuern. Personen, die unter das Gesetz 18/2001 fallen, unterliegen Änderungen mit Rückwirkung zum 1. Januar 2026. Die Norm verändert zudem das Regime der Gesetze 2/2012 und 6/2011 auf regionaler Ebene.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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