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BOE-A-2026-17491 ·10. August 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Extraktions-, Glas- und Keramikindustrie: Änderung des Tarifvertrags zur Regelung von Stillzeiten (Art. 33.2)

Es wird die Änderung des XXIII. Bundestarifvertrags für die Extraktions-, Glas- und Keramikindustrie sowie den exklusiven Handel mit diesen Materialien registriert. Die wesentliche Änderung betrifft die Artikel 33.2 und 38, um Fehler zu korrigieren und das Recht auf eine Stunde Abwesenheit zur Betreuung des Säuglings bei Geburt, Adoption oder Pflege bis zum neunten Lebensmonat zu regeln (Art. 33.2).

In 3 Punkten

  1. Recht auf eine Stunde Abwesenheit zur Betreuung des Säuglings bis zum neunten Monat (Art. 33.2). (art. 33.2)
  2. Möglichkeit, die Stunde durch eine Arbeitszeitverkürzung um eine halbe Stunde oder durch Anrechnung auf volle Arbeitstage zu ersetzen (Art. 33.2). (art. 33.2)
  3. Einschränkung der gleichzeitigen Ausübung aus objektiven betrieblichen Gründen, unter Angebot eines Alternativplans (Art. 33.2). (art. 33.2)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas en sectores de industrias extractivas, vidrio, cerámicas o comercio exclusivista de estos materiales

Título de la resolución

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos con actividad en los sectores de industrias extractivas, vidrio, cerámicas o comercio exclusivista de estos materiales

Título de la resolución

Gilt für dieses Profil

  • Empresas en sectores de industrias extractivas, vidrio, cerámicas o comercio exclusivista de estos materiales

Título de la resolución

Wie es Betroffene betrifft

Für Unternehmen der Extraktions-, Glas- und Keramikbranche legt die Regelung die Bedingungen für die Ausübung des Rechts auf Abwesenheit zur Stillzeit fest. Dieses kann in zwei Zeitabschnitte aufgeteilt oder durch eine Arbeitszeitverkürzung bzw. die Anrechnung auf volle Arbeitstage ersetzt werden (Art. 33.2). Unternehmen können die gleichzeitige Ausübung dieses Rechts durch zwei Arbeitnehmer mit demselben Grund nur aus begründeten und objektiven betrieblichen Gründen einschränken, müssen jedoch einen Alternativplan anbieten (Art. 33.2).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar la nueva redacción del permiso de lactancia y sus modalidades de reducción o acumulación art. 33.2

Zeitlinie

2026-08-10pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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