Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliche Beurkundung entscheidet über einen Rechtsbehelf der Gesellschaft „Ortiz Construcciones y Proyectos, SA“ gegen die Eintragungsprüfung der Grundbuchbeamtin von Madrid (Nr. 27). Der Streitpunkt ist die Aussetzung der Eintragung einer notariellen Protokollierung eines Verwaltungsratsvertrags über die Anpassung und Bewirtschaftung eines Tiefgaragenparkplatzes (Sachverhalt I). Der Beschluss prüft die Gültigkeit des Eintragungsantrags im Vergleich zur ergangenen grundbuchamtlichen Prüfung.
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Hechos I
Für das Konzessionsunternehmen ist der Beschluss entscheidend für die Rechtssicherheit seines Nutzungsrechts und die Möglichkeit, die Konzession im Grundbuch einzutragen (Sachverhalt I). Die Grundbuchbeamtin hat die Eintragung mit der Begründung ausgesetzt, dass das Unternehmen ohne Beteiligung der Konzessionsbehörde erschienen ist (Sachverhalt II). Das Ergebnis dieses Verfahrens bestimmt, ob die administrative Konzession durch die Grundbucheintragung gegenüber Dritten wirksam werden kann.
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