Das Spanische Patent- und Markenamt (OEPM) hat die Eignung der Bewerber festgestellt, die die Eignungsprüfungen für die Anerkennung der Berufsqualifikation als Patentanwalt (Basis 1.1 und 1.2) bestanden haben. Diese Entscheidung basiert auf der Ausschreibung vom 31. März 2025 für Staatsangehörige der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Das Verfahren umfasst eine vorangehende Phase der vorläufigen Eignungserklärung mit einer einmonatigen Frist zur Einreichung von Unterlagen (gemäß Art. 109 der Ausführungsverordnung zum Patentgesetz 24/2015).
Gilt für dieses Profil
Resolución de 24 de julio de 2026
Für EU- und EWR-Bürger, die eine Tätigkeit als Patentanwalt in Spanien anstreben, bestätigt diese Entscheidung ihre Eignung nach dem Bestehen der Fach- und Rechtsprüfungen nach spanischem Recht. Die gelisteten Bewerber haben die Prüfungen mit Punktzahlen zwischen 37,66 und 62,42 (Basis 1.1) sowie 45,70 (Basis 1.2) bestanden. Diese Entscheidung ermöglicht den nächsten Schritt im Anerkennungsverfahren der erforderlichen Berufsqualifikation für die Ausübung der Tätigkeit in Spanien.
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