Die Generaldirektion des Schatzamtes und der Finanzpolitik ordnet die Emission verschiedener Staatsverschuldungsinstrumente im August 2026 an. Es werden Auktionen für fünfjährige Staatsanleihen (Bonos) sowie sieben-, zehn- und fünfzehnjährige Staatsobligationen (Obligaciones), die an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (ohne Tabak) indexiert sind, durchgeführt, um die Nachfrage der Anleger zu bedienen (Art. 1 und 2). Zudem wird die Absage der für den 20. August 2026 geplanten regulären Auktion bekannt gegeben (Art. 8.2 der Verordnung ECM/2/2026).
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Für Anleger und Finanzinstitute werden die Zinssätze und Laufzeiten für die neuen Schuldtitel festgelegt (Art. 2.1). Die Absage der Auktion am 20. August verändert den ursprünglich vorgesehenen Investitionskalender. Anleger, die an langfristigen Tranchen (bis 2039) interessiert sind, erhalten neue, inflationsindexierte Referenzwerte (Art. 2.1).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Participar en las subastas convocadas para el 6 de agosto de 2026 | art. 1 |
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