Diese Verordnung legt die Förderrichtlinien für die Gewährung von Beihilfen zur Bereitstellung von aktiven Geräten und Hilfsinfrastrukturen für 5G-Dienste fest. Ziel ist es, sehr ländliche Gebiete mit Konnektivität zu versorgen, in denen derzeit kein 4G- oder 5G-Mobilfunksignal eines Anbieters vorhanden ist. Die Förderung erfolgt im Rahmen des pluriregionalen Programms Spanien EFRE 2021-2027 und zielt darauf ab, die territoriale digitale Kluft zu verringern.
Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.
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Für Telekommunikationsanbieter eröffnet die Regelung einen Finanzierungsweg über EFRE-Mittel, um ihre Infrastruktur in Gebieten mit geringer kommerzieller Rentabilität, aber hohem gesellschaftlichem Interesse, auszubauen. Verwaltungen und die Gesellschaft in sehr ländlichen Gebieten profitieren von der Verringerung der digitalen Kluft und einer Steigerung der wirtschaftlichen Produktivität. Der Ausbau muss die erforderliche Kapazität für Anwendungen mit sehr hoher Kapazität und geringer Latenz gewährleisten, die für die 5G-Technologie charakteristisch sind.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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