Die Generaldirektion für Arbeit registriert die Vereinbarung der Paritätischen Kommission des III. Bundeskollektivvertrags für Notare und Angestellte zur Festlegung der Komponente „Variable Adicional A“ für das Jahr 2026 (Art. 22.2 b und c). Diese Erhöhung um 1,00 % erfolgt aufgrund eines Anstiegs von mehr als 1 % in mindestens 5 der 6 Gruppenindikatoren des Jahres 2025 im Vergleich zu 2024. Der Betrag wird über die 12 Monate des Jahres anteilig ausgezahlt (Vereinbarung Punkt 1.A).
Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Für die Arbeitnehmer im Notarsektor wird eine jährliche Gehaltssteigerung (Variable Adicional A) angewandt, die je nach Gruppe und Stufe zwischen 151,60 EUR und 306,50 EUR pro Jahr liegt (Vereinbarung Punkt 1.A). Dieser Betrag ist nicht konsolidierbar, wird nicht in die Gehaltstabelle aufgenommen und ist im Jahr 2026 weder kompensierbar noch absorbierbar. Bei Neueinstellungen oder Austritten während des Geschäftsjahres wird der Anspruch auf die variable Komponente zeitanteilig berechnet (Vereinbarung Punkt 1.A).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Aplicar el Variable Adicional A en la nómina de forma prorrateada según el grupo y nivel (acuerdo punto 1.A) | acuerdo punto 1.A | durante el año 2026 |
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