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BOE-A-2026-16627 ·30. Juli 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Notare und Angestellte: Anwendung von Gehaltssteigerungen (Variable Adicional A) für das Jahr 2026

Die Generaldirektion für Arbeit registriert die Vereinbarung der Paritätischen Kommission des III. Bundeskollektivvertrags für Notare und Angestellte zur Festlegung der Komponente „Variable Adicional A“ für das Jahr 2026 (Art. 22.2 b und c). Diese Erhöhung um 1,00 % erfolgt aufgrund eines Anstiegs von mehr als 1 % in mindestens 5 der 6 Gruppenindikatoren des Jahres 2025 im Vergleich zu 2024. Der Betrag wird über die 12 Monate des Jahres anteilig ausgezahlt (Vereinbarung Punkt 1.A).

In 3 Punkten

  1. Erhöhung der Komponente Variable Adicional A um 1,00 % für das Jahr 2026 (Vereinbarung Punkt 1.A). (acuerdo punto 1.A)
  2. Die Komponente Variable Adicional A ist im Jahr 2026 weder kompensierbar noch absorbierbar (Vereinbarung Punkt 1.A). (acuerdo punto 1.A)
  3. Anteilige Auszahlung über die 12 Monate des Jahres 2026 bei Neueinstellungen und Austritten (Vereinbarung Punkt 1.A). (acuerdo punto 1.A)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Für die Arbeitnehmer im Notarsektor wird eine jährliche Gehaltssteigerung (Variable Adicional A) angewandt, die je nach Gruppe und Stufe zwischen 151,60 EUR und 306,50 EUR pro Jahr liegt (Vereinbarung Punkt 1.A). Dieser Betrag ist nicht konsolidierbar, wird nicht in die Gehaltstabelle aufgenommen und ist im Jahr 2026 weder kompensierbar noch absorbierbar. Bei Neueinstellungen oder Austritten während des Geschäftsjahres wird der Anspruch auf die variable Komponente zeitanteilig berechnet (Vereinbarung Punkt 1.A).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar el Variable Adicional A en la nómina de forma prorrateada según el grupo y nivel (acuerdo punto 1.A) acuerdo punto 1.A durante el año 2026

Zeitlinie

2026-07-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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