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BOE-A-2026-1644 ·23. Januar 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Steuerrecht

Fahrschullehrer: Ein Monat Frist für die Prüfung zum Leiter von Fahrschulen

Die Generaldirektion für Verkehr (DGT) schreibt eine Auswahlprüfung für die Erlangung des Zertifikats zur Eignung als Leiter von Fahrschulen aus (Art. 1). Bewerber müssen bereits über das Zertifikat als Fahrlehrer oder als Lehrer an privaten Fahrschulen verfügen (Art. 1). Der Antrag muss innerhalb eines Monats ab Veröffentlichung der Entscheidung mittels elektronischem Zertifikat gestellt werden (Art. 2.1).

In 3 Punkten

  1. Antragsfrist von einem Monat ab dem Tag nach der Veröffentlichung (Art. 2.1). (art. 2.1)
  2. Voraussetzung ist der Besitz des Zertifikats als Fahrlehrer oder als Lehrer an privaten Fahrschulen (Art. 1). (art. 1)
  3. Verpflichtende Nutzung eines elektronischen Zertifikats (cl@ve oder DNIe) für die Unterschrift und die Gebührenzahlung (Art. 2.1 und 2.2). (art. 2.1)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Poseer certificado de Profesor de Formación Vial o de Profesor de Escuelas Particulares de Conductores
  • En caso de títulos UE/EEE, tener la homologación acreditada

art. 1

Wie es Betroffene betrifft

Für Fachkräfte in der Fahrausbildung ermöglicht diese Ausschreibung den Zugang zur Leitung von Fahrschulen, sofern die Voraussetzungen der Vorqualifikation erfüllt sind (Art. 1). Das Verfahren erfordert zwingend die Nutzung elektronischer Mittel (cl@ve oder DNIe) für den Antrag und die Zahlung der Gebühr 5.1 (Art. 2.1 und 2.2). Bewerber mit Abschlüssen aus der EU oder dem EWR müssen die Gleichwertigkeitsbescheinigung vor Ablauf der Antragsfrist beantragt haben (Art. 1).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar solicitud de participación mediante certificado electrónico art. 2.1 1 mes desde el día siguiente a la publicación
Abonar la tasa 5.1 (Derechos de examen de Profesores de formación vial y Directores de escuelas de conductores) art. 2.2

Zeitlinie

2026-01-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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