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BOE-A-2026-16163 ·24. Juli 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Förderrecht

Universitäre Kooperationsstipendien 2026/27: Verteilung der Kontingente und regionale Aufteilung genehmigt

Die Konferenz für Hochschulpolitik hat die regionale Aufteilung und die Kriterien für die Verteilung der Kontingente der Kooperationsstipendien in universitären Fachbereichen für das akademische Jahr 2026/2027 beschlossen. Das Höchstbudget für dieses Programm beläuft sich auf 4.862.000 Euro, vorgesehen für maximal 2.431 Stipendien mit einem Einzelbetrag von 2.000 Euro (Art. 12 RD 179/2026). Es wird bestätigt, dass die Verwaltung dieser Stipendien in Katalonien auf die Generalitat übertragen wurde, während der Rest des nationalen Territoriums (außer dem Baskenland) weiterhin zentral durch das Ministerium verwaltet wird (Beschluss vom 10. Juli 2026).

In 3 Punkten

  1. Höchstbudget von 4.862.000 Euro für das Kooperationsstipendienprogramm (art. 12 del Real Decreto 179/2026)
  2. Maximal 2.431 Stipendien mit einem Einzelbetrag von 2.000 Euro (art. 12 del Real Decreto 179/2026)
  3. Übertragung der Stipendienverwaltung an die Autonome Gemeinschaft Katalonien (Acuerdo de 10 de julio de 2026)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Estudiantes universitarios que soliciten becas de colaboración en departamentos
  • Residentes en territorio nacional (con gestión diferenciada según CCAA)

Acuerdo de 10 de julio de 2026

Wie es Betroffene betrifft

Für Studierende hängt die Verfügbarkeit der Stipendien von ihrem geografischen Standort ab: In Katalonien erfolgt die Verwaltung durch die Autonome Gemeinschaft, im Baskenland erfolgt sie eigenständig unter dem Regime des Wirtschaftskonzerts und im restlichen Spanien erfolgt sie zentral (Beschluss vom 10. Juli 2026). Das staatliche Budget ist auf 4.862.000 Euro für maximal 2.431 Begünstigte begrenzt (Art. 12 RD 179/2026). Die Autonomen Gemeinschaften, die diese Mittel verwalten, müssen die von der Sektorkonferenz festgelegten Verteilungskriterien einhalten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-07-24pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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