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BOE-A-2026-15669 ·18. Juli 2026 ·Vereinbarung Geringe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Spanien und das Vereinigte Königreich richten gemeinsame Arbeitsgruppe für polizeiliche Zusammenarbeit in Gibraltar ein

Spanien und das Vereinigte Königreich (in Bezug auf Gibraltar) unterzeichnen ein Abkommen zur Intensivierung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität und der illegalen Migration (Art. 1.1). Das Abkommen sieht die Schaffung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe für den Informationsaustausch und die operative Koordinierung vor (Art. 2.1). Dieser Pakt erfolgt im Rahmen des am 14. Juli 2026 veröffentlichten Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich (Ref. BOE-Index).

In 2 Punkten

  1. Es wird eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mindestens alle drei Monate trifft (Art. 2.1). (art. 2.1)
  2. Eine verschlüsselte Funkfrequenz wird als Kommunikationskanal für die operative Zusammenarbeit bereitgestellt (Art. 2.5). (art. 2.5)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil kmu.

Esta normativa no afecta directamente al perfil selbstständige.

Esta normativa no afecta directamente al perfil privatpersonen.

Wie es Betroffene betrifft

Für die Polizei- und Sicherheitsbehörden erleichtert das Abkommen die operative Koordinierung durch eine Arbeitsgruppe, die sich mindestens alle drei Monate trifft (Art. 2.1). Es wird ein Kommunikationskanal über eine verschlüsselte Funkfrequenz eingerichtet, um eine unterbrechungsfreie Überwachung und Verfolgung zu gewährleisten (Art. 2.5). Das Abkommen berührt weder die rechtlichen Standpunkte zur Souveränität noch die Gerichtsbarkeit Spaniens oder des Vereinigten Königreichs über Gibraltar (Präambel).

Zeitlinie

2026-07-18pubVeröffentlichung im BOE
2026-06-25vigorInkrafttreten (fecha_vigencia (indice oficial del BOE))
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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